Reisevermittlung

Im Volksmund Reisebüro genannt...


Was sind denn eigentlich die Aufgaben eines Reisemittlers? Wie wird dieser bezahlt? Was tun wir zusätzlich unentgeltlich, und was dürfen wir gar nicht? Zu diesen Fragen gibt es immer wieder Klärungsbedarf, daher nachfolgend eine ausführliche Auflistung:

 

Die Kernaufgabe eines Reisevermittlers:

  • Aquise von Kunden
  • Beratung bzgl. der Reiseart
  • Seriöse Bedarfsermittlung
  • Ziel ist eine erfolgreiche Reisevermittlung
  • Anbieten von Versicherungsleistungen
  • Aufklärung über die Einreisevoraussetzungen

Vergütung eines Reisevermittlers:

  • Für die erfolgreiche Vermittlung einer Reise erhält der Reisevermittler
    eine prozentuale Provision seitens der Reiseveranstalter.

Unsägliche Praxis:

  • Die Provisionen sind mit anerkannter Reisebestätigung erwirkt
  • Provisionen werden jedoch erst am Tag der Abreise des Kunden ausbezahlt
  • Fällt eine Reise, warum auch immer ins Wasser, entfällt auch unser Provisionsanspruch
  • Trotz vollständig erbrachter Vermittlungsleistung keine Vergütung!
  • Das Prinzip "Zahlung nach Leistungserbringung" ist hier außer Kraft gesetzt
  • Es gibt keine andere Branche wo dies so gehandhabt wird!

Leistungen, welche wir ohne jegliche Vergütung seitens der
Reiseveranstalter für Sie erbingen:

  • Beantwortung aller Ihrer, die eigentliche Reise betreffenden Fragen
  • Weitergabe von Änderungen, bspw. von Flugzeiten, etc.
  • Routenplanung für unsere Zielgebiete
  • Check Ihrer Reisedokumente
  • Prüfung der Reisevouchers
  • Übersendung der Reiseunterlagen
  • Kostenfreies Infopaket zu allen Komplettreisen
  • Entgegennahme von Reklamationen zur Weiterleitung an den Reiseveranstalter
    sofern dieser diesbezüglich nicht direkt kontaktiert wurde.
  • Entgegennahme von Stornos zur Weiterleitung an den Reiseveranstalter
    sofern dieser diesbezüglich nicht direkt kontaktiert wurde.
  • Entgegennahme von Umbuchungswünschen zur Weiterleitung an den Reiseveranstalter
  • Weiterleitung von Informationen des Reiseveranstalters an den Kunden
  • Weiterleitung von Informationen des Kunden an den Reiseveranstalter

Was Reisevermittlern per Gesetz, Agenturvertägen oder AGB's
UNTERSAGT ist:

  • Aktive Stornoberatung zu leisten
  • Aktive Reklamationsberatung zu leisten
  • Vetragsstreitigkeiten zu regeln
  • Rechtsberatung zu leisten "Rechtsdienstleistung ist nach § 2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Tätigkeiten, die diesen Tatbestand erfüllen, dürfen nur unter den im RDG oder in anderen Gesetzen geregelten Voraussetzungen erbracht werden." - Dies trägt dazu bei, Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen.
  • Prognosen abzugeben, bspw. in Bezug auf Schadensfälle bei Versicherungen
  • ESTA/ETA/Visum - Beantragung zu übernehmen
  • Eigenmächtig Zusagen für andere Unternehmen zu erteilen
  • Deren Mitteilungen schönen oder im Inhalt anderweitig im Sinne des Kunden auslegen

Wichtig: Bitte bringen Sie uns diesbezüglich nicht in Bedrängnis. Derartige Fragen daher immer mit den betreffenden Unternehmen/Institutionen direkt klären.

 

Dies war ein kleiner Einblick in die Welt der Reisebüros. Ich hoffe, dass ich diesbezüglich etwas zur Transparenz und zum besseren Verständnis beitragen konnte.