USA - ESTA

Wird zur Anreise zwingend benötigt!


Zur Anreise in die USA wird von 99% aller Kunden zwingend eine Anreisegenehmigung (ESTA) benötigt. Nachfolgend die Links ins Internet zu den jeweiligen Departments. Diese Informationen bis ins Detail zu verstehen ist nahezu unmöglich. Aber haben Sie keine Angst und Bange. Unsere Kunden erhalten schon mit der Reisebestätigung zusätzliche, in eine verständliche Sprache übersetzte, Informationen auf Papier.


Häufige Fehler & Lösungen

Alle nachfolgenden Mitteilungen und Hinweise sind frei von Gewähr und vorbehaltlich etwaiger Irrtümer. Wir berichten aus der Praxis und übernehmen diesbezüglich keine verbindliche Beratung/Haftung. Eine ESTA-Beratung durch Reisevermittler sieht das Deutsche Reiserecht leider nicht vor. Beratung erhalten Sie entweder direkt bei den jeweiligen Regierungsorganisationen oder kostenpflichtig bei diversen Dienstleistern.


Vorweg...

was wir immer wieder hören: "Ich habe die ESTA-Bestätigung als genehmigt erhalten und somit ist alles in Ordnung!". Aus Erfahrung können wir dies, bei ca. 25% aller uns vorgelegten Anträge verneinen. Trotz eines bestätigten ESTA-Antrag sind des Öfteren vielfältige Eingabefehler ersichtlich. Ob Ihre bei ESTA eingereichten Angaben mit Ihrem Reisepass übereinstimmen, kann ja nicht bei der Beantragung/Bewilligung überprüft werden, sondern erst bei Check-in am Flughafen. Daher raten wir unter anderem diese Seite hier sorgfältig zu lesen und zu befolgen.


Gesehen wie folgt...

Laut einer Information des "Department of Homeland Security" ist die kurzfristige ESTA-Beantragung nicht mehr möglich. Bspw. am Flughafen bei fehlerhaften Anträgen, etc.: "Apply for ESTA no later than 72 hours before departing for the United States. Real-time approvals will no longer be available and arriving at the airport without a previously approved ESTA will likely result in being denied boarding." Wenn möglich, raten wir daher sehr frühzeitig (Gerne einige Monate vor Ihrer Abreise) den ESTA-Antrag zu stellen. In der Praxis konnten wir diese Information jedoch nicht feststellen. I.d.R. dauern Antragsbewilligungen ca. 40 Minuten - Jedoch gibt es eben keine Gewähr hierfür!


1. Erklärungen

Fast bei jedem Eingabefeld kann mittels "Pop-up-Banner" eine Erkläung erfolgen. Gehen Sie mit Ihrem Cursor auf das jeweilige Feld und Sie erhalten verständliche Informationen was hier ggf. eingegeben werden soll, oder ob etwa auch die Antwort "UNKNOWN" oder bei Zahlenangaben die Ziffer "0" akzeptiert wird.


2. PFLICHTANGABEN ODER OPTIONAL?

Ersehen Sie bei einem Eingabefeld dieses Symbol "*", so handelt es sich um eine Pflichtangabe. Prüfen Sie auch hier, in dem Sie mittels deren Erklärungen, ob eventuell "UNKNOWN" oder bei Zahlenangeben die Ziffer "0" akzeptiert wird. Die als "Optional" gekennzeichneten Angaben müssen nicht beantwortet werden. Hierzu zählt u.a. auch die Frage nach Ihrem Engangement in sozialen Medien.


3. ANGABE EINER US-KONTAKTPERSON
Ein Pflichtfeld, bei welchem lt. ESTA die Eingabe "UNKNOWN" eingegeben werden kann. Dies funktioniert aber ab und an leider nicht. Es werden dann Daten gefordert. Hier verwenden Sie ggf. bspw. den Hotelnamen und die entsprechende Adresse bzw. Kontaktdaten Ihres ersten Hotels nach Ankunft.


4. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Frau EVA MÜLLER gibt bei der Angabe des Nachnamens "MÜLLER" an. Dies ist falsch und die ESTA daher nichtig, da bei der Namensangabe immer auf die Schreibweise (bspw. Ö = OE, oder Ü = UE) der Namen, wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, zu achten ist. Bspw.:

P<D<< MUELLER<< EVA<<<<<<<<<


5. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Frau HELGA MUSTERMANN gibt bei der Angabe des Nachnamens "MUSTERMANN GEB. SCHMIDT" an. Dies ist falsch und die ESTA daher nichtig, da "GEB SCHMIDT" nicht Bestandteil Ihres Nachnamens ist. Bei der Namensangabe achten Sie immer auf die Schreibweise der Namen wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, bspw.:

P<D<< MUSTERMANN<< HELGA<<<<<<<<<


6. FEHLER BEI DER ANGABE DER VORNAMEN

Frau HELGA BERTA MUSTERMANN gibt bei der Angabe des Vornamens nur "HELGA" an. Dies ist falsch und die ESTA daher nichtig, da "HELGA" nicht wie gefordert SÄMTLICHE Vornamen ist. Bei der Namensangabe achten Sie immer auf die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, bspw.:

P<D<< MUSTERMANN<< HELGA<BERTA<<<<<<<<<


7. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Herr DR. MAX WEBER besitzt einen Doktor-Titel. Der Doktor-Titel "DR." ist auch im Reisepass unter "Name" vermerkt. Dieser Zusatz ist im ESTA-Antrag jedoch nur mit anzugeben, wenn dieser auch in der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich ist. Ansonsten sind akademische Titel im ESTA-Antrag nicht anzugeben.


8. FEHLER BEI DER ANGABE "TRANSIT"

Bei der notwendigen Angabe ob Ihre Reise im Zuge eines Transit in ein anderes Land erfolgt wird häufig "JA" angegeben, obwohl dies in den meisten Fällen so nicht der Fall ist. In "Transit" sind Sie nur, wenn Ihre Einreise den unmittelbaren Weiterflug (ohne ein Verlassen des Flughafens) in ein anderes Land, bspw. nach Kanada, Mexico oder auf die Bahamas, etc. beinhaltet. Wenn Sie bspw. während Ihrer späteren Rundreise in eines der vorgenannten Länder reisen, so stellt dies keinen Transit dar, so dass an dieser Stelle die Angabe "NEIN" erforderlich ist.


9. ANGABE "NATIONALE IDENTITÄTSNUMMER"

Dieses Feld muss bzw. kann auch gar nicht beantwortet werden.


10. ANGABE "PERSONALAUSWEIS"

Sofern Sie aktuell einen gültigen Personalausweis besitzen, tragen Sie an dieser Stelle die Nummer Ihres Personalausweises ein. Sollten Sie aktuell keinen Personalausweis besitzen wird auch "UNKNOWN" akzeptiert. Wichtig: Die Angabe der Personalausweis-Nummer bezieht sich bei Esta einzig auf dieses eine Feld. Ansonsten wird immer die Reisepassnummer gefordert.


11. FEHLER BEI DER ANGABE DER REISEPASSNUMMER

Bei der Deutschen Reisepassnummer gibt es keinen Buchstaben "O" im Reisepass - Es handelt sich dann immer um die Ziffer Null "0".


12. FEHLER BEI DER ANGABE DER REISEPASSNUMMER
Für die Angabe der Reisepassnummer verwenden Sie bitte ausschließlich die "Zahlen-Ziffer-Kombination", welche rechts oben im laminierten Innenteil Ihres Reisepasses ersichtlich ist. Also hier ausdrücklich nicht die Nummer welche im unteren Bereich in ähnlicher Form nochmals erscheint.


13. REISEPASS SCAN FUNKTION

Seit 2023 kann man den Reisepass gleich zu Beginn der Beantragung einscannen. Sie können diese Funktion auch einfach wegklicken und die Daten weiterhin manuell eingeben. Sollten Sie die Scan-Funktrion nutzen wollen, so erstellen Sie hierzu bereits im Vorfeld ein gutes Bild vom laminierten Innenteil des Reisepasses (möglichst gerade, ohne Spiegelung und ohne Ränder - Ggf. die Ränder zuschneiden, etc.) und speichern Sie dieses findbar auf Ihrem PC ab. Das Bild laden Sie dann nach Aufforderung im Antrag hoch. Das System erkennt und übernimmt dann schon viele der notwendigen Eingaben. Diese gilt es danach auf jeden Fall nochmals explizit zu überprüfen, ggf. zu akzeptieren oder abzuändern.


14. Sprache

Wählen Sie gleich zu Beginn der Antragsstellung die Deutsche Sprache aus. Hierzu wählen Sie aus dem Menü (Rechts oben) die Deutsche Flagge.


15. Screenshot

Wir empfehlen zwischen dem Ende der Antragsstellung und dem Beginn der Bezahlung einen Screenshot oder ein Foto von Ihrem Bildschirm zu erstellen, worauf Ihre Antragsnummer ersichtlich sein sollte. Sollte im Fortlauf der Bezahlung etwas abbrechen, hat man wenigstens die Antragsnummer parat um später Nachfragen stellen zu können. Ohne einen Bezug ist dies nämlich nicht möglich.


16. WAS WIRD BENÖTIGT?

Bereiten Sie sich vorab auf die Antragsstellung vor und organisieren Sie wie folgt:

  • Sehr gutes Foto vom Reisepass (Laminiertes Innenteil)
  • Dieses ggf. zuschneiden und findbar auf dem PC abspeichern
  • Kreditkarte zur Bezahlung (Die Karte muss nicht vom Antragssteller sein)
  • Eine E-Mail Adresse (Diese muss nicht vom Antragssteller sein)
  • Auf deren Posteingang müssen Sie aber während der Beantragung Zugriff haben!
  • Personalausweis bereitlegen
  • Adresse Ihres Arbeitgebers bereitlegen
  • Notfallkontakt in Deutschland (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Ihre eigene Adresse von zu Hause
  • Die Vor und Zunamen Ihrer Eltern
  • Adresse Ihrers US-Ansprechpartners (I.d.R. Name und Adresse Ihres ersten Hotels)
  • Drucker zum Ausdruck der Bestätigung

17. Prüfen - Status

Die Antragsbearbeitung kann bis zu 72 Stunden dauern, i.d.R. sind jedoch 90% aller Anträge binnen 45 Minuten fertig. Sie erhalten dann i.d.R. eine E-Mail worin eine Änderung Ihres ESTA-Status gemeldet wird. Danach können Sie Ihren Antrag unter "Bestehenden Antrag weiter bearbeiten" selbst überprüfen. Der Link dazu lautet wie folgt: https://esta.cbp.dhs.gov/